Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Sven H. Ricken Design
Für eine Bestellung eines meiner Möbel danken wir Ihnen, die wir unter Geltung nachfolgender Zahlungs- und Lieferbedingungen annehmen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller in schriftlicher Form oder per Email abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form oder per Email annehmen, oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 3 Preise und Zahlungen
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis im Voraus zu entrichten.
(4) Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von 4 Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und gestalterischen Fragen von Seiten des Bestellers voraus.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(3) Wir haften im Fall eines von uns verschuldeten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mit mehr als 10 % des Lieferwertes.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 7 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 21.04.2004
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